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Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz

Seit 1. April 2016 ist das Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz - kurz:  VSBG – in Kraft getreten. Der Gesetzestext und zahlreiche Kommentare sind überall online zu finden.

 

Hier versuche ich kurz zu umschreiben, wie der Sinn und Zweck in die Praxis umgesetzt werden sollen. 

 

Missverständnisse aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen sind heute sehr schnell entstanden, da der Onlinebestellweg eine sehr schnelle Abwicklung erwarten lässt. Der Abschluss ist schnell getätigt und führt hier und da zu einer Auseinandersetzung. Führt die Reklamation nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, dann sind möglichst vor Einschlagen des herkömmlichen Rechtsweges einige Abwägungen zu treffen: 

  • Wie groß sind Kosten für Anwalt, ggf. Gericht und Gegenanwalt und nicht jedes Urteil endet in der ersten Instanz
  • Wo ist der mögliche Gerichtsort mit Kalkulation der Reisekosten, was sich besonders im Ausland als sehr teuer erweisen kann
  • Lohnt sich ein derartiges Vorgehen unter zusammenfassender Betrachtung der vorgenannten Punkte, dem Aufwand von Zeit und Ärger und einer meist sehr langen Verfahrensdauer?

Das Ergebnis wird dann oft so ausfallen, dass man die Risiken und den Aufwand nicht eingehen will und so auf seinem „Ärger sitzen bleibt“, aus Sicht des Kunden gesehen.

 

Fühlt sich der Kunde jedoch so stark im Recht, ggf. unterstützt durch eine Rechtsschutzversicherung, so wird er den Klageweg beschreiten, und auf den Händler kommen erhebliche Aufwendungen zu, die für ihn in keinem Verhältnis zum getätigten Abschluss stehen. Der Anbieter selbst ist daran interessiert, eine einfache und schnelle Klärung zu erzielen, um eigene Kosten zu vermeiden und möglichst auch den Kunden weiterhin zu seinem zufriedenen Kundenstamm zählen zu können. Auch Kunden-Weiterempfehlungen anstatt negativer Kritik sind auf Dauer ein wichtiger Faktor.

 

Das Gesetz regelt nun, dass ein Unternehmen, das eine Website oder AGBs verwendet, dort jeweils eine kurze und klare Information gibt, ob es grundsätzlich dem VSBG-Verfahren einer  Streitbeilegungsstelle zustimmt oder dies grundsätzlich ablehnt. Zu nennen ist dann auch die gewählte Schlichtungsstelle mit deren Zugangsdaten. - Diese Angaben sind nicht erforderlich, sofern das Unternehmen nicht mehr als 10 Mitarbeiter Stand Ende des Vorjahres beschäftigt hat. 

 

Die Teilnahme eines  Unternehmens am Streitbeilegungsverfahren nach VSBG ist  jeweils im einzelnen Streitfall mit einer Pauschale kostenpflichtig, wobei die Pauschale nach Streitwert gestaffelt ist. Für Verbraucher ist eine Teilnahme in der Regel kostenfrei.

 

Die Einrichtung der Streitbeilegungsstellen ist zwar im Gesetz geregelt, jedoch dürfte die praktikable Durchführung noch mit erheblichen Anstrengungen verbunden sein. 

 

Sollte ein Streitbeilegungsverfahren ohne Einigung abgebrochen werden, was den beteiligten Parteien zusteht, so ist der Vorteil darin zu sehen, dass sich die Sachverhalte des Streitfalles bereits abgrenzen lassen und die Aussicht auf Erfolg bei einem gerichtlichen Verfahren sehr hilfreich sein können. 

 

Soweit eine ausschnittsweise Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und rechtlich korrekte Wiedergabe. Hierzu nutzen Sie bitte den Gesetzestext und Kommentare von zugelassenen beratenden Berufen.

 

Meine Anmerkung hierzu ist dies, dass sich diese Form bereits in allen Bereichen der vertraglichen Beziehungen nutzen lässt und auch genutzt wird, also auch für Verbraucher und Unternehmen mit 10 oder weniger beschäftigten Mitarbeitern. Die Kostenübernahme ist dann vom Auftraggeber zunächst einmal zu tragen, wobei hier mit Einigung in einem Verfahren dann auch diese Kostenaufteilung in die Lösung einfließen werden.

 

Ob das Verfahren „Shuttle-Mediation“  oder  „Verhandlungen führen“ bezeichnet wird, ist sekundär. Ein als Dritter beauftragter „Schlichter, Mediator o.a.“ wird sich hier für alle Parteien neutral verhalten und durch Deeskalation und klare Faktendarstellung um Aufklärung bemühen. Mit Darstellung der Situation im Gesamten und Abwägung weiterer Kosten und anderer Aspekte wird dann eine Vereinbarung zu finden sein, die alle akzeptieren können. Dies ist das Ziel bei allen diesen Verfahren. 

 

WikerH

 

Jetzt weiterlesen: Mein Beitrag zum Thema "Was ist Verhandlungen führen?"

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